DERZEIT GÜLTIG: 3G!
Erneut hat das Land BW die aktuelle
Verordnung für Sportstätten geändert, zu denen auch Tanz- und Ballettschulen gehören.
Aktuell müssen Teilnehmer und Besucher unseres Hauses beim Besuch einen gültigen Test-, Impf- oder Genesenennachweis vorlegen (3G).
Dies gilt
nicht für einen kurzzeitigen Besuch aus wichtigem Anlass (z.B. zur Abholung der Kinder) - hier ist kein Nachweis erforderlich.
AUSNAHMEN: - Kinder bis 6 Jahren gelten als getestet und brauchen keinen Impfnachweis/ Testnachweis
- Kinder ab 6, die noch nicht eingeschult sind, gelten als getestet und brauchen keinen Impfnachweis/ Testnachweis
- Schüler bis 17 an allgemeinbildenden Schulen gelten als getestet und brauchen keinen Impfnachweis/ Testnachweis
Um längere Wartezeiten am Eingang aufgrund der Kontrollen zu vermeiden, empfehlen wir den Vorab - Check In über unsere Tanzschul-App.
Diese erhaltet Ihr kostenlos im APP-Store oder GooglePlay unter dem Suchbegriff "DANCECOMUNITY".Die aktuell gültigen Hygieneregeln für Deinen Besuch bei uns findest Du hier:
HYGIENEREGELN!
2022
HYGIENEVORGABEN
MAXXDANCE